KLE-Reisen Theo P. Kehren
Reiseveranstalter – Reiseservice
Allgemeine Reisebedingungen
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter KLE-Reisen Theo P. Kehren regelt sich zunächst nach dem BGB, § 651 a-k. Die nachfolgenden Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie. Mit der Reiseanmeldung erkennt der Kunde für sich und die von Ihnen mit angemeldeten Personen die Reisebedingungen an, als deren Vertreter der Kunde auch in der Folgezeit gegenüber KLE-Reisen Theo P. Kehren auftritt.
01. Anmeldung, Reisebestätigung
01.1. Mit der Reiseanmeldung wird der Abschluss des Reisevertrages verbindlich. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen.
01.2. Wenn die Reisebestätigung von der Anmeldung abweicht, ist der Reiseveranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn innerhalb dieser Frist das Angebot angenommen wird.
02. Bezahlung
02.1. Bei Vertragsabschluss leistet der Kunde eine Anzahlung von mind. € 50,00 pro Person, höchstens jedoch 20 % des Reisepreises pro Person.
02.2. Die Ausschreibungsunterlagen können jedoch abweichend von dieser Regelung eine sofortige Bezahlung des Reisepreises mit der Anmeldung fordern.
02.03. Die Reiseunterlagen werden vom Reiseveranstalter verabredungsgemäß zugesandt.
03. Leistungen und Preise
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt, Reiseunterlagen oder Reisebeschreibungen enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter grundsätzlich bindend, so wie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind.
04. Rücktritt durch den Kunden
Rücktrittsgebühren bis 40 Tage vor Reisebeginn: Anzahlung
39. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises, mind. € 50,00
21. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
14. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
Bei Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises
05. Gewährleistung/Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für:
05.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
05.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
05.3. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
06. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbedingungen
06.1. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung beauftragt wurden, es sei denn, dass die Verzögerung durch den Reiseveranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. muss der Kunde mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
06.2. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
07. Gerichtsstand
Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz, Kleve, zu erheben.
Reiseveranstalter:
KLE-Reisen Theo P. Kehren
Stelzenweg 2
47533 Kleve